
DER ERWERB EINER IMMOBILIE IN ITALIEN
Italien ist eines der sichersten Länder was den Erwerb einer Immobilie
betrifft, dank des ausgezeichneten Rechtssystems, bei dem der Übergang
von Eigentum festen Regeln unterliegt. Ausländische Käufer könnten
jedoch Schwierigkeiten haben diese Vorgänge zu verstehen. Aus diesem
Grund bietet Ihnen das Team von Properties in Italy die erforderliche
Unterstützung um all diese Vorgänge gründlich zu verstehen, bevor
Sie die endgültige Entscheidung treffen, eine Immobilie in unserem
Land zu kaufen.
EINFÜHRUNG
Der Immobilienkauf in Italien ist in der Regel in drei Stufen gegliedert:
- Die erste Stufe besteht aus der Suche, der Besichtigung und
Wahl des Objekts, mit der Hilfe eines Maklers (Mediatore oder
Agente Immobiliare). Hat man das richtige Objekt gefunden und
ausgewählt wird der Käufer gebeten ein Kaufangebot zu unterzeichnen
(proposta d‘acquisto), und eine kleine Anzahlung bei dem Makler
zu hinterlegen.
- Die zweite Stufe. Falls das Kaufangebot vom Verkäufer akzeptiert
wird, ist der nächste Schritt der Abschluss und die Unterzeichnung
eines Vorvertrages (contratto preliminare oder compromesso). Dieser
ist normalerweise ein rechtlich verbindliches Abkommen um den
Kaufabschluss offiziell von einem Notar beglaubigen zu lassen
und den verbliebenen Kaufpreisbetrag an einem fest vereinbarten
Termin zu bezahlen. Der contratto preliminare oder compromesso
ist eine private Vereinbarung zwischen dem Käufer und Verkäufer,
wobei sich beide Parteien gegenseitig “versprechen“ die Immobilie
zu kaufen, bzw. zu verkaufen. Dieses Übereinkommen kann vom Verkäufer,
Makler oder Anwalt entworfen werden. Da es sich um ein komplexes
rechtliches Dokument handelt, sollte es immer einem spezialisierten
italienischen Rechtsanwalt zur Prüfung vorgelegt werden, oder
noch besser, von ihm direkt aufgesetzt werden.
- Die dritte Stufe beeinhaltet die Formalitäten des notariellen
Abschlusses. Der Kauf ist notariell abgeschlossen wenn die Urkunde
(rogito), oder Übertragungsurkunde unterzeichnet worden ist. Der
Notar händigt eine beglaubigte Kopier der Urkunde aus und lässt
das Originaldokument beim Grundbuchamt registrieren, dadurch wird
der Käufer der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie. Der Notar
prüft ob die Eigentumsurkunde in Ordnung ist, ob die Immobilie
rechtmäßig eingetragen wurde und dass keine illegalen Bauten oder
Baumaßnahmen vorliegen. In Italien kann nur ein Notar das Eigentumsrecht
rechtswirksam übertragen. Der Notar entwirft den Kaufvertrag (rogito),
sorgt für dessen ordnungsgemäße Ausführung, und die Registrierung
und Bezahlung aller anfallenden Steuern und Abgaben, die mit dem
Kaufabschluss in Zusammenhang stehen.
Das Honorar für den Notar beträgt ungefähr 1% des angegebenen Verkaufspreises
(abhängig vom Kaufpreis).
Rechtsanwälte und Immobilienmakler
Im Hinblick auf die rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten
beim Erwerb einer Immobilie in Italien, ist es höchst ratsam die
Hilfe eines spezialisierten italienischen Rechtsanwalts in Anspruch
zu nehmen, vorzugsweise einen englischsprachigen, der in ihrem Namen
handeln kann. Er ist verantwortlich für die Ausarbeitung von Verträgen,
stellt den Kontakt zum Notar her und erteilt die notwendige Rechtsberatung.
Steuern und Gebühren
Die Registrierungssteuer für den Immobilienerwerb in Italien bewegt
sich zwischen 3-10% des Kaufpreises:
3% für Einwohner (Erstwohnsitz)
10% für Nicht-Einwohner (Zweitwohnsitz)
18% für landwirtschaftliche Grundstücke oder Anwesen
Falls Sie Wohneigentum von einer Privatperson erwerben, werden
die Registrierungssteuern nach dem Katasterwert berechnet. Das ist
der im Grundbuch eingetragene Steuerwert, der meist sehr viel niedriger
ist als der tatsächliche Marktwert. Wird die Immobilie von einer
Baufirma oder einem Bauträger gekauft (Neubauten oder sanierte/renovierte
Altbauten), wird die Mehrwertsteuer fällig, an Stelle der Registrierungsgebühren.
Der Mehrwertsteuersatz für den Erstwohnsitz beträgt 4%, für den
Zweitwohnsitz 10% und berechnet sich auf Grundlage des Kaufpreises
der im Notarvertrag angegeben ist.
Vorteile für Erstkäufer
Um die steuerlichen Vorteile für Erstkäufer zu nutzen (niedrigere
Steuern für den Erstwohnsitz, s.o.), müssen Sie in der Übertragungsurkunde
erklären, Ihren Wohnsitz (oder den Sitz Ihres Gewerbes/ihrer Firma)
innerhalb der nächsten 18 Monate ab Kaufdatum in dem Gemeindegebiet/der
Stadt zu etablieren, wo sich die Immobilie befindet. Sie sollten
noch nie zuvor die Erstkäufervorteile für eine andere Immobilie
in derselben Gemeinde oder im gesamten Staatsgebiet von italien
genutzt haben.
Immobiliensteuern
Nicht-Einwohner mit Zweitwohnsitz in Italien müssen die folgenden
Steuern bezahlen:
- Einkommenssteuer (IRPEF). Nicht-Einwohner müssen eine Steuererklärung
mit Angaben zu ihrem Zweitwohnsitz abgeben. Wenn die Immobilie
vermietet wird, sollten die jährlichen Mieteinnahmen angegeben
werden, andernfalls müssen sie nur den katastralen Mietwert angeben
(gewöhnlich sehr niedrig).
- Die Grundstuer (ICI/IMU) beträgt zwischen 0,4 - 0,7% des Katasterwertes
und kann in zwei Jahresraten bezahlt werden. Seit 2011 muss die
Grundsteuer auch wieder für den Erstwohnsitz bezahlt werden.
Sanierung oder Neubau
Um mit der Renovierung oder dem Bau eines Gebäudes beginnen zu
können, ist es notwendig die Dienste eines lizensierten Vermessungstechnikers
(Geometra) oder eines Architekten zu erhalten. Alle großen Bau-
und Sanierungsarbeiten erfordern die Vorlage eines Antrags auf Genehmigung
bei der örtlichen Behörde, der vom Eigentümer und von einem lizensierten
Techniker unterzeichnet werden muss. Im Fall von Restaurierungsarbeiten
der Innenräume (Innenwände, Malerarbeiten, Fußböden, Fenster- und
Türrahmen etc...) ist es ausreichend ein bestimmtes Anfrageformular,
genannt DIA (dichiarazione di inizio Attività), von einem Techniker
unterzeichnet, vorzulegen.
Hypotheken
Derzeit ist es recht günstig ein Darlehn auf ca. 80% des Kaufpreises,
je nach Einkommen, bei einer italienischen Bank zu erhalten. Bitte
kontaktieren Sie uns unverbindlich,
falls Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben.
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